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Bescheinigungen

Logo und Kontaktdaten von J. Schwarz, Holzbau, Dachdeckung, Bauflaschnerei, mit Mietvertragsbedingungen.
Amtliches Schreiben des Finanzamts Sigmaringen an J. Schwarz GmbH, Nachweis zur Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen.

Finanzamt SigmaringenKarlstr. 3172488 Sigmaringen 1FA. Postfach 1250, 72481 Sigmaringen Baden-Württemberg FINANZAMT SIGMARINGENSteuernummer: 85095/00635Sicherheitsnummer: 288501088101Telefon: 07571 101-0 Fax: 07571 101300 Datum: 01.12.2025
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungengemäß§ 48b Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)Name, Anschrift J. Schwarz GmbH, Donaustr. 5, 88512 MengenGültigkeit 01.01.2026 bis 31.12.2028wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von ·der Pflichtzum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.Wichtiger Hinweis:Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie fürbestimmte Bauleistungen gilt. Ist die Bescheinigung für einen Zeitraum_gültig, kann auch eine Kopieausgehändigt oder elektronisch übermittelt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel undSicherheitsnummer versehen.Der Leistungsempfänger haftet für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag. DerLeistungsempfänger haftet nicht, wenn ihm im Zeitpunkt der Gegenleistung eine.Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) vorgelegen hat, auf deren 􀂈echtmäßigkeit er vertrauenkonnte. Er darf insbesondere dann nicht auf eine Freistellungsbescheinigung vertrauen, wenn diesedurch unlautere Mittel oder durch falsche Angaben erwirkt wurde und jhm dies bekannt oder·infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war. Hat der Leistungsempfänger die Gültigkeit derFreistellungsbescheinigung im Zeitpunkt der Gegenleistung durch eine elektronischeAbfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder durch eine Anfrage beim Finanzamtüberprüft, liegt in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vor. Hierzu kann im Wege einerelektronischen Abfrage beim BZSt (https://eibe.bff-online.de/eibe) eine Bestätigung der Gültigkeitder Bescheinigung erlangt werden. Bestätigt das BZSt die G.ültigkeit nicht oder kann derLeistungsempfänger die elektronische Abfrage nicht durchführen, kann sich derLeistungsempfänger auch durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigungangegebenen Finanzamt Gewissheit verschaffen. Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug giltfür Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/ oder für die o.g. Bauleistungengeleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchengegenüber dem leistenden steht einer Zahlung gleich.
Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt
(Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.)
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Dienstgebäude Karlstr. 31, 72488 Sigmaringen Kontakt* Telefon 07571 101-0
Internet https://kontakt.fv-bwl.de *

Freistellungsbescheinigung des Finanzamts Sigmaringen für J. Schwarz GmbH, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2028.

Freistellungsbescheinigung des Finanzamts Sigmaringen für J. Schwarz GmbH, gültig vom 01.01.2026 bis 31.12.2028.

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